Volkswirtschaftlicher Schaden

Geschlechtsspezifische Gewalt schadet nicht nur den Betroffenen, sondern ist auch mit einem immensen volkswirtschaftlichen Schaden verbunden.

Allein für den Bereich der Häuslichen Gewalt gegen Frauen durch den (Ex)-Partner beläuft sich der Schaden auf 3,8 Milliarden Euro im Jahr, oder 46 Euro pro Kopf.

Nach einer Berechnung von EIGE (European Institut for Gender Equality) entfällt ein Löwenanteil (38,9% der Kosten) auf den Bereich der direkten Kosten in Bezug auf Gesundheit, Soziale Leistungen und Justiz) und nur knapp über ein Prozent (1,3%) auf den Bereich des spezialisierten Hilfesystems.

Es wird unterschieden zwischen:

Direkte Kosten

Dabei handelt es sich um Kosten, die bei der Strafverfolgung, Behandlung und Prävention von Gewalt entstehen

Im Bereich der Medizin

Psychologische Beratung/Behandlung – Medizinische Behandlung – Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz – Hauspflege – Medikamente und Hilfsmittel – Behandlung von psychosomatischen, chronifizierten und sexuell übertragbaren Krankheiten – Suchttherapien, Rehabilitation und Kur – Behandlungsaufwand für Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten und Geburtsfehler

Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen von Gewaltbetroffenen ist um das 1,6 – 2,3-fache erhöht. Es entstehen jährliche Kosten 9-555 Euro pro Kopf in Relation zur Bevölkerung. Auch fünf Jahre nach Beendigung der Gewalt liegt die Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten um 20% höher als im Durchschnitt.

Im Bereich Polizei und Justiz

Bearbeitung von Anrufen – Einsätze – Sachbearbeitung – Ermittlung – Verfolgung und Festnahmen – Festnahme – Anklage – Verfahren – Haftaufenthalte – Prozesskostenhilfe – Honorare für Gutachterinnen und Gutachter – Bewährungshilfe – Sozialtherapie in der Haft

Im Bereich Allgemeines und Spezialisiertes Hilfesystem

Schutzunterkünfte für Frauen und Kinder – soziale, ökonomische, Rechts-, Sucht-, Familien- und Täterberatung, Unterstützungsprogramme – Supervision – Jugend- und Familienhilfemaßnahmen – lang- und kurzfristige Fremdunterbringung von Kindern – Hilfe zum Lebensunterhalt – Jobtraining und Fortbildungen – Wiedereingliederungsangebote – Präventionsmaßnahmen und Aufklärungstrainings für Polizei, Ärzte, Justiz und Medien

Im Bereich der individuellen Person

Zuzahlungen zu medizinischen Behandlungen/Kuren – Psychotherapien, Betroffenengruppen – Selbstverteidigungskurse – Rechtsberatung / anwaltliche Vertretung – Einrichtung einer neuen Wohnung nach einer Trennung oder Flucht – Verdienstausfall wegen Krankheit, Verletzung, Krisensituation – Aufnahme von betroffenen Frauen und Kindern aus dem sozialen Umfeld – ehrenamtliche Unterstützungsarbeit

Nicht-monetäre Kosten

Dies beinhaltet den Schmerz und das Leid zu Lasten der Gewaltbetroffenen:

Erhöhter Nikotin-, Alkohol- Medikamenten und Drogenkonsum – Depressive Störungen, Angststörungen, PTSD und weitere psychische Probleme – erhöhte Morbidität – erhöhte Morbidität durch Verletzung – Tötung, Mord und Selbstmord

Ökonomische Multiplikationseffekte

Makroökonomische Effekte in Bezug auf den Arbeitsmarkt, Produktivitätseinbußen:

Sinkende Arbeitsmarktpartizipation (Steuerausfälle, ALG und Krankengeld, Frühberentung, Hilfe zum Lebensunterhalt) – Verringere Arbeitsproduktivität und erhöhter Absentismus – Geringere Löhne – Verlust von Rentenansprüchen – Bewerbungstrainings, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen – Generationenübergreifender Einfluss auf die Produktivität – Geringere Kapitalanlage und Sparguthaben

Soziale Multiplikationseffekte

Im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen und der Lebensqualität:

Verlust von familiären und sozialen Bezügen – Generationenübergreifende Übertragung der Gewalterfahrung – Reduzierte Lebensqualität – Beeinträchtigung der Lebensplanung und des möglichen beruflichen Erfolgs – Zerfall des sozialen Kapitals und der sozialen Kompetenz – Verringerte Partizipation am demokratischen Prozess – Kollisionen mit Normen und Gesetzen

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