Multidisziplinäre Kooperation
Durch die Ratifikation der Istanbul Konvention hat diese den Rang eines Bundesgesetzes. Damit trägt der Staat auf all seinen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) die Verantwortung, diese Vorgaben zu erfüllen. Unerlässlich ist hierbei die multidisziplinäre Kooperation.
Paradigmenwechsel im Kampf gegen Gewalt
Die Konvention stellt einen Paradigmenwechsel im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Mädchen und Frauen dar, denn:
- Sie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz
- Sie versteht die Umsetzung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die durch Vernetzung vorangetrieben werden muss
- Sie sieht eine evidenzbasierte und zielgerichtete Vorgehensweise vor, die sich durch klar definierten und messbaren Ziele auszeichnet
Die Länder und Kommunen haben einen Teil der Aufgaben, insbesondere im Bereich Schutz und Unterstützung) an nichtstaatliche Organisationen übertragen, die hierfür finanzielle Mittel erhalten und seit vielen Jahren, zum Teil Jahrzehnten, bereits eine wertvolle und hervorragende Arbeit leisten.
Multidisziplinäre Kooperation sicherstellen
Um eine wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen zu gewährleisten, bereitet die Landeshauptstadt Wiesbaden aktuell die Gründung eines entsprechenden multidisziplinären Netzwerkes vor. Dieses soll perspektivisch den Zweck erfüllen, sich in regelmäßigen Abständen zu aktuellen Entwicklungen, strategischen Ausrichtungen und Arbeitsergebnissen auszutauschen.
Die zahlreichen und unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure aus der städtischen Verwaltung, staatlicher Behörden wie Polizei und Justiz und dem allgemeinen und spezialisierten Hilfesystem erfüllen so die Konvention mit Leben und schaffen eine Grundlage für ihre Umsetzung.
Lokale Koordinierungsstelle
Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung kommt in diesem Zusammenhang der lokalen Koordinierungsstelle zu, die (gemäß der Verpflichtung in Artikel 10 der Istanbul Konvention) zum Jahr 2022 beim Kommunalen Frauenreferat der Landeshauptstadt Wiesbaden geschaffen wurde. Sie stellt u.a. sicher, dass alle zentralen Akteurinnen und Akteure eingebunden werden, notwendige Informationen zeitnah erhalten und informiert die Bevölkerung zum Umsetzungsstand.